Antrag für die Bestellung neuer Ausschüsse im Gemeinderat

pixabay, JerzyGorecki

Am 01. Mai 2020 beginnt die sechsjährige Legislaturperiode des neuen Gemeinderates.

Gleich zu Beginn unserer Amtszeit, bei der ersten, konstituierenden Sitzung, am 05. Mai 2020, reichen wir einen Antrag ein zur „Bestellung neuer Ausschüsse“, die ein verkleinertes Spiegelbild des Gemeinderates darstellen und themenbezogen und vorberatend oder beschließend tätig sind.

Die vorberatenden Ausschüsse dienen der fachlichen Vorbereitung der Beratungsgegenstände für den Gemeinderat.

Die beschließenden Ausschüsse beraten und beschließend anstelle des Gemeinderates.

Wir möchten hiermit bestimmten Inhalten eine stärkere Bedeutung geben und Schwerpunkte setzen bei Themen, die unseres Erachtens in der Vergangenheit in Windach zu kurz kamen. Desweiteren möchten wir „operative“ und „gestalterische“ Aufgaben mehr von einander trennen, um effektiver und auch effizienter im Gemeinderat arbeiten zu können.

Auszug aus unserem Antrag:

Wir, die Gemeindräte von BilO/Die Grünen, bitten um Aufnahme folgender Änderungen für die neu zu beschließende Geschäftsordnung (GO) und stellen einen Antrag zur Abstimmung :

zu § 6 Vorberatende Ausschüsse:

  • Umwelt, Energie und Gewerbeförderung
    • Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung
    • Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
    • Energieversorgung und Energieeinsparung, Energieberatung
    • Förderung von örtlichen selbständigem Unternehmertum, insbesondere Handwerk und Gewerbe (….)
  • Ortsbild und Verkehr
    • Angelegenheiten der Ortsplanung und der Beschaffung von Baugelände
    • Angelegenheiten des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, Straßengrundabtretungen
    • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts
    • Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde einschließlich Ausübung von Vorkaufsrechten
    • Verkehrangelegenheiten (u.a. Radwege) (…)
  • Soziales und Kultur
    • Jugendangelegenheiten
    • Seniorenangelegenheiten und Pflege
    • Sport
    • Vereine
    • Kulturförderung (…)

(…)

zu § 7 Beschließende Ausschüsse:

(1) Beschließende Ausschüsse erledigen die ihnen übertragenen Angelegenheiten selbstständig anstelle des Gemeinderates.

(2) Die Entscheidungen beschließender Ausschüsse stehen unbeschadet Art. 88 GO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung durch den Gemeinderat. (….)

(3) Die beschließenden Ausschüsse haben im Einzelnen folgende Aufgabenbereiche:

  • Bauausschuss
    • Abgabe der Stellungnahme zu Anträgen auf Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung, der Bayer. Bauordnung und sonstigen planungs- und baurechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaats Bayern, des Bezirks Oberbayern, des Landkreises Landsberg am Lech und der Gemeinde Windach mit dem Recht der Erteilung bzw. Befürwortung von Ausnahmen und Befreiungen, soweit die Grundsätze der vom Gemeinderat festgelegten Ortsplanung nicht angetastet werden.

(…)

Über das Abstimmungsergebnis und die im Gemeinderat vorangegangene Diskussion werden wir nach dem 05. Mai 2020 berichten.