Gemeinderatssitzung der Gemeinde Windach am 01.06.2021

Am Dienstag, den 01.06.2021, um 19:30 Uhr fand im Feuerwehrgerätehaus Windach eine Sitzung des Gemeinderates statt. 

T a g e s o r d n u n g :

1.Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Gemeinderäte und Gäste durch den 1. Bürgermeister Herr Michl.

2.Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. kein Bericht

3.Bericht des Bürgermeisters über den Sachstand der ausführbaren Beschlüsse aus den vergangenen Sitzungen. Die Markierungen der Parkplätze in Hechenwang sollen nun nächste Woche angebracht werden. (wie bereits im Mai 2020 beschlossen.)

4.Bauleitplanung

4.1.Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonstiges Sondergebiet Wald-und Naturfriedhof Greifenberg“ der Gemeinde Greifenberg. Die Gemeinde Windach hat dem BBP der Gemeinde Greifenberg als sog. Träger öffentlicher Belang einstimmig zugestimmt. Es wurde angeregt sich vielleicht auch in der Gemeinde Windach und für die Gemeinde Windach über ein solches Projekt „Wald- und Naturfriedhof“ Gedanken zu machen.

5.Diverse Anschaffungen für den Bauhof, wie 5.1.Kauf Pritschenwagen für gemeindlichen Bauhof und 5.2.Kauf einer Multifunktionsschaufel für Bauhof wurden vertagt bis eine Übersicht des Bauhofleiters und seines Teams vorliegt, aus der neben den Aufgaben des Bauhofes auch die benötigten Gerätschaften hervorgehen. Eine Auflistung des vorhandenen Fuhrparks und der gewünschten bzw. erforderlichen Neuanschaffungen mit Priorisierung wird vom GR als sinnvoll erachtet, um eine finale ganzheitliche und langfristig ausgerichtete Entscheidung treffen zu können.

5.3.Beschaffung Helme Freiwillige Feuerwehr Windach: Der Anschaffung von 32 Helmen für die Feuerwehren Windach, Schöffelding und Hechenwang im Gesamtwert von 9.919,84 Euro wurde zugestimmt. Generell wurde vom GR um eine Feuerwehrbedarfplanung gebeten.

6.Antrag der Gemeinderäte Ertl, Dörner, Endres, Sautter und Hesse auf Fassung eines Grundsatzbeschlusses bezüglich Grundstückskäufe entlang der Windach und in Wasserschutzgebieten auf Gemeindegebiet. Hierzu hat der GR Dumbsky eine Formulierung wie folgt vorgeschlagen:

1.)Der Gemeinderat Windach beschließt sich eingehend mit dem Ankauf nachfolgender Grundstücke der Gemarkungen Ober-, Unter- und Mittelwindach, Schöffelding und Hechenwang zu befassen, falls diese zum Verkauf angeboten werden:

Grundstücke in Wasserschutzgebieten der Zone I +II+III

Grundstücke an Gewässern der II. und III. Ordnung

Grundstücke in FFH-Gebieten

2.)Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende verbindliche Vorkaufssatzung, für die unter 1.) genannte Grundstücke nach juristischer Prüfung zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Dieser Beschlussvorschlag wurde mit 11:4 Stimmen angenommen.

7.Diverse Satzungen

7.1. Der 1. Änderungssatzung der Satzung über die abweichenden Abstandsflächentiefen wurde zugestimmt, so dass weiterhin die bisher geltenden Abstandsregelungen Gültigkeit haben und durch eine geringer Abstandsfläche eine Nachverdichtung in dem Maße, dass unser Ortsbild stark verändert wird, nicht zum Tragen kommt. Die Abstandsflächentiefe wurde nun auf 0,8 H festgesetzt, anstelle von 1,0 H zuvor. (Zur Info: Zum 01.Februar 2021 trat die Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Neben zahlreichen Änderungen und Anpassungen umfasst diese Novelle auch eine generelle Neufassung des Abstandsflächenrechts. Die Gemeinden wurden jedoch vom Gesetzgeber ermächtigt im Rahmen des Art. 81 BayBO eine eigene Abstandsflächensatzung zu erlassen, um das Abstandsflächenrecht abweichend zu regeln, so dass die bisherige Tiefe der Abstandsflächen eigentlich beibehalten werden können.)

7.2.Neue Satzung zur Förderung des Vereinslebens in der Gemeinde Windach: wurde einstimmig beschlossen. Sobald die Corona-Regeln eine Versammlung zu lassen, sollen die Vereinsvorstände eingeladen werden, um ihnen die neue Satzung zur Förderung des Vereinslebens vorzustellen.

8.Verschiedenes, Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen