Landschaftspflegeverband

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Gründung eines Landschaftspflegeverbandes für den Landkreis Landsberg am Lech _

Der Kreistag unseres Landkreises hat mit Beschluss vom 01.10.2019 den hohen Stellenwert des Naturschutzes bestätigt, indem er damit die Weichen für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes (LPV) gestellt hat.

Im Folgenden werden die Beweggründe für die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes näher vorgestellt sowie die Prinzipien und Rahmenbedingungen für dessen Aufbau, Zweck und Finanzierung erläutert.

Rückblick

Im Jahr 2009 verankerte der Deutsche Bundestag die Landschaftspflegeverbände als bevorzugte Umsetzungsorgane für Naturschutz und Landschaftspflege in § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes.

In Bayern waren zu dieser Zeit bereits mehr als 40 Landschaftspflegeverbände aktiv. Mit dem „Verein zur Sicherung ökologisch wertvoller Flächen“ (VöF) begann im Jahr 1985 in Kelheim auf kommunaler Ebene eine Erfolgsgeschichte in der bayerischen Naturschutzarbeit. Bis heute folgten dem Beispiel des VöF weitere 57 Landkreise. Heute sind Landschaftspflegeverbände in Bayern nicht mehr wegzudenken und arbeiten nahezu flächendeckend bereits aktiv im Naturschutz mit. Über 1.700 Kommunen, Landkreise, kreisfreie Städte und Vereine tragen in bayerischen Landschaftspflegeverbänden als Partner oder ordentliche Mitglieder zum Gelingen der Naturschutzarbeit bei. Die Pflegeverbände beschäftigen dabei über 3.300 Landwirte und 200 Hüteschäfer in der Landschaftspflege.

Innerhalb der Landschaftspflegeverbände arbeiten Kommunen, Landwirte und Naturschützer gleichberechtigt zusammen und wirken so gemeinsam beim Erhalt der Biodiversität auf Biotopflächen in unserer Kulturlandschaft mit (Stichwort Drittelparität).

Landschaftspflege im Landkreis Landsberg am Lech

In den frühen Neunzigerjahren begann die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Landsberg am Lech mit der Pflege wertvoller Biotopflächen. Bis dahin waren vor allem die klassischen Naturschutzverbände wie der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. sowie die Schutzgemeinschaft Ammersee e.V. bereits in der Landschaftspflege aktiv. Diese beschränkte sich dabei auf die wertvollen Heideflächen im Lechtal sowie die Moorflächen im Ammersee-Hügelland und am Ammersee-Südufer.

Ab dem Jahr 1998 wurden die Anstrengungen in der Landschaftspflege intensiviert. Zu den Akteuren kamen weitere Organisationen, wie beispielsweise die Arbeitsgemeinschaft „Pflaumdorfer Moos“ und der Verein Lebensraum Lechtal e.V. hinzu. Darüber hinaus werden für Pflegemaßnahmen aktuell etwa 30 Landwirte und Grundstückseigentümer regelmäßig beschäftigt. Sie sorgen dafür, dass die Artenvielfalt auf den Halbtrockenrasen, Mager-, Streu- und Nasswiesen sowie den Moorflächen erhalten wird.

Der Maßnahmenumfang wuchs von Jahr zu Jahr und liegt heute bei über 200.000 € pro Jahr. Die untere Naturschutzbehörde organisiert dabei die Landschaftspflege für mehr als 100 Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von über 100 Hektar.

Auch vor dem Hintergrund der von der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag ausgerufenen „Biodiversitätsstrategie Bayern“ ist zukünftig eine erhebliche Steigerung der Anstrengungen im Bereich Naturschutz zu erwarten.

Im Rahmen der Umsetzung des „Arten- und Biotopschutzprogrammes Bayern“ soll in den nächsten Jahren die Biodiversität auf weiteren Flächen erhöht und der Artenschwund in diesem Zusammenhang gebremst werden. Dies soll unter anderem durch eine gezielte Biotopvernetzung, die Neuschaffung von Biotopflächen, eine ökologische Gewässerpflege sowie eine verbesserte Grünflächenpflege erreicht werden. Zugleich sollen spezielle Biodiversitätsprojekte angestoßen und umgesetzt werden. Für die bestehenden Ausgleichs- und Ökokontoflächen ist die Optimierung der Pflege vorgesehen. Ebenso sollen die Managementpläne der Natura2000-Gebiete verstärkt umgesetzt werden. Die Kapazitätsgrenze der unteren Naturschutzbehörde wird damit jedoch endgültig überschritten. Durch die Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Landkreis Landsberg am Lech eröffnet sich aber die Chance, Landschaftspflege auszuweiten und das erhebliche Potential mögliche weitere Pflege- und Entwicklungsflächen zu erschließen. Ein Mehr an Pflegeflächen würde auch ein Mehr an Biodiversität, also an Arten- und Lebensraumvielfalt bewirken.

Das Erfolgsmodell „Landschaftspflegeverband“

Das wesentliche Prinzip eines LPV ist der gleichberechtigte Zusammenschluss von Naturschützern, Landwirten und Kommunalpolitikern zur praktischen Umsetzung naturschutzfachlicher Planungen und umweltverträglicher Landnutzungskonzepte auf rein freiwilliger Basis. Dieses gemeinsame Bündnis, in Kombination mit dem Prinzip der Freiwilligkeit, soll für die Zukunft eine erfolgreiche Naturschutzarbeit im Landkreis Landsberg am Lech gewährleisten. Bei den Projekten arbeitet der Verband eng mit den Naturschutz-, Landwirtschafts-, Forst-, und Wasserwirtschaftsbehörden sowie den Naturschutzverbänden und den Verbänden der Landwirtschaft zusammen.

Ein Landschaftspflegeverband zeichnet sich demnach durch folgende Grundprinzipien aus:

  • Paritätisches Miteinander von Kommunalpolitik, Landwirtschaft und Naturschutz (Drittelparität)
  • Freiwilligkeit
  • Regionale Verankerung (Landkreisebene)

Zweck des Vereins ist primär die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Landsberg am Lech. Dabei spielen die Erhaltung, Pflege und Sanierung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung und die Erhaltung der Landschaftsbilder in ihrer Vielfalt und ihrem Artenreichtum eine besondere Rolle.

Dem nachstehenden Schaubild können Sie den organisatorischen Aufbau eines LPV entnehmen:

Neue Herausforderungen für Kommunen

Spätestens seit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 wächst der gesellschaftliche Anspruch an Naturschutz. In Zukunft sollen hierfür erhebliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Damit wachsen auch die Herausforderungen für Kommunen. So fordert beispielsweise die Gesellschaft noch deutlicher als bisher die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, z.B. aus

  • dem Bayerischen Naturschutzgesetz,
  • der Natura2000-Richtlinie,
  • der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und
  • der Kommunalen Bauleitplanung/Bayerischen Kompensationsverordnung.

Ein Landschaftspflegeverband kann in diesem Zusammenhang enorme Vorteile für die Kommunen bringen. So tritt dieser bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen als Partner der betroffenen Kommune auf und wirkt gleichzeitig als Dienstleister

  • bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
  • bei der Herstellung und Pflege von Ökokonten,
  • für die Betreuung kleiner Fließgewässer,
  • für die Pflege von Hecken,
  • für die Umsetzung der Managementpläne der Natura2000-Gebiete,
  • für die Umsetzung der Maßnahmen in Bezug auf die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
  • für die Umsetzung bestehender Planungen in den Kommunen (Flächennutzungs- und Landschaftsplanung),
  • für die Akquise von Projekt- und Fördermitteln (Leader, Life-Projekte) und
  • für eine Stärkung von regionalen Wirtschaftskreisläufen durch Regionalinitiativen.

Dies führt zu einer zuverlässigen Abwicklung, Verwaltung und Umsetzung von Naturschutz- und Kompensationsmaßnahmen sowie zu einer Entlastung der kommunalen Verwaltung.

Ebenso wird die Gemeinde dem Anspruch der Gesellschaft nach Intensivierung des Naturschutzes gerecht. Der Landschaftspflegeverband fungiert zudem auch als kompetenter Vermittler bei Konflikten in Naturschutzfragen und strebt pragmatische Lösungen im Konsens mit allen Betroffenen und Beteiligten an.

Finanzierung des Landschaftspflegeverbandes

Die Finanzierung des Landschaftspflegeverbandes basiert im Wesentlichen auf drei Säulen. Neben den Mitgliedsbeiträgen erhält der Verband staatliche Zuschüsse und Fördermittel. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge kann dem beigefügten Entwurf der Beitragsordnung entnommen werden. Für Kommunen beläuft sich der Beitrag demnach auf 0,35 €/Einwohner. Die sog. Verwaltungskostenpauschale sowie eine maßnahmenbezogene Förderung der Maßnahmenkosten (Landschaftspflege) erhält der Verband jährlich auf Antrag aus dem Finanzhaushalt des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 40.000,00 € soll eine fachlich qualifizierte Geschäftsführung sicherstellen. Die maßnahmenbezogene Förderung richtet sich nach den förderfähigen Maßnahmenkosten. Die Höhe der Förderung bemisst sich dabei nach der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie (LNPR) und beträgt durchschnittlich 70 % der förderfähigen Kosten.

Weiteres Vorgehen

Aktivität und Erfolg eines Landschaftspflegeverbandes hängen im Wesentlichen auch von der Anzahl seiner Mitglieder ab, weshalb auch die Gemeinden der VG Windach, Finning und Eresing für eine Mitgliedschaft im Verband gewonnen werden konnten.

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