Nach der Eröffnung, Begrüßung und des Berichtes des Bürgermeisters über den Sachstand der ausführten Beschlüsse aus den vergangenen Sitzungen, befasste sich der Gemeinderat unter anderem mit dem
TOP 4.2. bzw. 4.1.
„Antrag auf Erlass eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurnr. 73/74, Gemarkung Unterwindach“. (neben der Alten Schule)
Es existiert ein sog. einfacher Bebauungsplan (BBP) „Ortsmitte-Unterwindach 4. Änderung“ für die Gesamtfläche der o.g. Flurnummern. Dieser BBP sieht eine Bemessungsgrundlage vor für die Anzahl neu zu errichtender Wohneinheiten von 400 qm Grundstücksfläche pro WE. Demnach wären auf einer Teilfläche von 2.630 qm 6 Wohneinheiten realisierbar.
Der Antragsteller beantrag die Aufstellung eines neuen BBP mit dem Ziel, auf einer Teilfläche der beiden Grundstücke zwei Mehrfamilienhäuser (MFH) mit 2×6 Wohneinheiten und zwei Doppelhäuser (DH) mit je 2 Wohneinheiten, also insgesamt 16 Wohneinheiten errichten zu können.
Er begründet seinen Antrag damit, dass durch die Errichtung der MFH eine sinnvolle und angemessene Nachverdichtung stattfinden könne und der Wohnraumbedarf in Windach mit Wohnungen zwischen 60 qm und 100qm gedeckt würde. Durch die geplante Bebauung mit den neu entstehenden Gebäuden würde die Weiterführung des dörflichen Bestandes und Charakters im Ortskern gewahrt.
Hier merkte ein GR an, dass die Definition des dörflichen Charakter verloren gehen kann, wenn immer mehr ausschließlich Wohnbebauung im Ortszentrum stattfindet. Es kann zu neuen strengeren Auflagen u.a. im Lärmschutzbereich kommen, wenn z.B. ldw. Höfe im Zentrum verschwinden.
Die geplanten 16 WE würden bei der angegebenen Teilfläche von ca. 2.630 qm eine Bemessungsgrundlage von rund 164 qm je WE bedeuten. Für diese 16 WE sind gemäß der Stellplatz-Satzung der Gemeinde Windach 32 Stellplätze nachzuweisen. (Auf der Gesamtengrundstücksfläche wäre gem. geltendem BBP die Errichtung von 10 WE (+1WE Bestand) möglich, vorausgesetzt die Hofstelle und das Nebenhaus werden abgerissen.)
Ein GR regte an, den Bau einer Tiefgarage in diesem Bereich in die Planung miteinzubeziehen.
Es wurde eingehend und wiederholt diskutiert, ob nicht ein vorhabenbezogener BBP dem vorgesehenen qualifizierten BBP vorzuziehen sei. Auf diese Weise hätte sich die Gemeinde Windach die Option eines größeren Mitspracherechtes bei der Gestaltung der 16 WE einräumen können.
In Anbetracht der anstehenden Sanierungssatzung, die seit 2017 immer wieder im Rat diskutiert und seit 2020 wieder konsequent beraten wird, wäre mitunter ein vorhabenbezogener BBP sinnvoll gewesen, zumal die Grundstücke der Flurnr. 73/74 in dem ursprünglichen Untersuchungsgebiet der Städtbauplanung liegen und ortsbildprägende Gebäude, wie die alte Schule und der „Sonnenhof“ in unmittelbarer Nachbarschaft stehen.
Bei einen vorhabenbezogenen BBP ist die zeitlichen Abfolge der Bebauung u.a. Bestandteil des Erschließungsvertrages. Da der Antragsteller aber darauf hinwies, dass er die DH evtl. zu einem späteren Zeitpunkt errichten möchte und deshalb die zeitliche Vorgabe wenig Sinn mache, da sie womögich nicht eingehalten werden könne, und einige GR dem Antragsteller eine gewisse Entscheidungsfreiheit zugestehen wollten, kam es zu u.g. Beschlussfassung.
Bei einem qualifizierten BBP wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Festsetzungen des wirksamen BBP geprüft, was lediglich die Art und das Maß der baulichen Nutzung angeht (Wohnbebauung und Grundflächenzahl).
In der Sitzung vom 13.07.2021 bestätigte der Gemeinderat den Beschluss vom 18.05.2021 (15 : 2) zur Aufstellung eines „qualifizierten Bebauungsplanes“ für den Bereich westlich des Raiffeisenweges. Der neue BBP erhielt die Bezeichnung „An der alten Schule“ und ersetzte den im vorgenannten Bereich einfachen BBP. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Änderungsverfahrens und der öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses beauftragt.
TOP 8 Verschiedenes, Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen
gab es an diesem Tag zahlreich (Auszüge aus der Niederschrift):
Zwei GR baten um rechtzeitige Mitteilung, wann das Vereinsvorstände-Treffen stattfindet wird, damit sie sich vorbereiten können. Bgm. Michl sagte zu, rechtzeitig den Termin bekannt zu geben
Ein GR sprach die mangelhafte Mahd und das Mulchen der Straßenseitenränder an.
Eine GR’in informierte über das am Sonntag beginnende „Stadtradeln“ mit dem diesjährigen Team „Windach komplett, Hechewang, Schöffelding und Windach“. Alle seien herzlich eingeladen mitzumachen.
Außerdem regte sie an, das ehrenamtliche Engagement durch die vielen freiwilligen Helfer und Helferinnen in unserer Gemeinde, wie z.B. bei den KlimaThemenTagen, in den Vereinen und anderen zahlreichen Aktivitäten, ein Mal im Jahr in besonderer und geeigneter Weise zu honorieren, z.B. durch eine Ehrung und / oder einen (Neujahrs-)Empfang.
Ein GR bemängelte die Pfähle und Stangen an den Einmündungen, Verkehrsinseln und dgl., welche die Mäharbeiten erheblich behindern und z.B. bei den Anwohnern im Reiherweg bereits dazu geführt hätten, dass diese nicht mehr mähen. Außerdem schlug er vor, dass Hauseigentümer ihre Parkplätze vor den Grundstücken selbst
pflegen sollten.
Ein GR berichtete, dass der Fahrbahnrand des Weges an der Stockbahn-Hütte in Schöffelding beschädigt ist und bereits abbröckelt und führte dies auf die vielen Lkws zurück, die wegen der Baustelle diesen Weg befahren, obwohl er für schwere Fahrzeuge ungeeignet ist. Er schlägt vor, eine Gewichtsbeschränkung für diese Straße zu erlassen. Bgm. Michl wird dies an das Bauamt zur Prüfung weiterleiten.
Ein GR wollte wissen, wann die Datenschutz-Informationsveranstaltung für den Gemeinderat stattfinden soll und möchte, dass die Vertreter der Verwaltung mit anwesend sind. Er benennt in diesem Zusammenhang Frau Lang und Herrn Schmid sowie Frau Donsbach.
Ein GR fragte, mit welchen Arbeiten die 3 Gemeindearbeiter betraut sind, da er in Schöffelding keine Arbeiten von ihnen feststellen kann. Es gäbe in Schöffelding dringliche Arbeiten, dieerledigt werden müssten, wie z.B. Mäharbeiten. Bgm. Michl betonte, dass kein Gemeindeteil benachteiligt würde, und alle Arbeiten erledigt werden, dass jedoch gerade Mäharbeiten witterungsabhängig seien.
Ein anderer GR kam noch einmal auf die Thematik der Pfähle in den Verkehrsinseln und
Einmündungen rsp. Straßenrändern zurück: Die Holzbarrieren sollten davon abhalten, dort zu parken
und die Furchen an den Fahrbahnrändern noch stärker zu vertiefen und die Grünstreifen zu zerstören. Die Anschaffung und Anbringung der Pfähle sei unter ökologischen Aspekten erfolgt und nicht Bürger und Bürgerinnen zu ärgern oder Arbeiten zu erschweren.
Ein GR fragte, ob bei den Parkplatzmarkierungen in Hechenwang die 5 Meter Ab-
stand zu Einmündungen eingehalten worden sind. Dies konnte Bgm. Michl bejahen.
Ein anderer GR betonte zu dieser Thematik auch noch, dass in der Zeit von der Beschlußfassung bis
zur Ausführung der Parkmarkierungen von den Einwohnern Einwände hätten vorgebracht wer-
den können, was aber nicht geschehen ist.