Gemeinderatssitzung der Gemeinde Windach vom 27.07.2021

Nach Eröffnung und Begrüßung, der Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind und dem Bericht des Bürgermeisters über den Sachstand der ausführbaren Beschlüsse aus den vergangenen Sitzungen, begann

TOP 4 VHS Ammersee-West.

4.1. VHS Ammersee-West: Vorstellung durch die Vorstandschaft und Geschäftsleitung

Herr Vorstand Florian Hoffmann und Frau Geschäftsleiterin Heike Gerl stellen sich, die VHS Ammersee-West und die Arbeitsweise vor. Ferner gehen sie auf die Erhöhung der jährlichen Umlage ein (auf Nachfrage der GR).

4.2. Jährliche Umlage der Gemeinde Windach zur Deckung der laufenden Kosten der VHS Ammersee-West für 2021

In der Sitzung am 17.11.2020 entschied der Gemeinderat, dem Zweckverband Volkshochschule Ammersee-West beizutreten, nachdem in Präsentation der VHS das Konzept sowie die Finanzierung der vergangenen Jahre vorgestellt worden war.

Als einmalige Umlage zur Bildung des Anfangskapitals des Zweckverbandes würde für die Gemeinde Windach ein Betrag von 2,50 Euro je Einwohner fällig. (ca. 10.000 Euro bei rd. 4.000 Einwohnern in Windach und OT).

Als jährliche Umlage zum Betrieb der VHS würde ein Betrag gemäß der jeweils jährlich zu beschließenden Haushaltssatzung fällig. In der Vergangenheit („vor Corona“) waren dies ca. 3,50 Euro pro Einwohner gewesen.

Gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung des Zweckverbandes VHS müssen die Kosten des Zweckverbandes, die durch Einnahmen und sonstige Zuwendungen nicht gedeckt sind, im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung durch die Verbandsgemeinde als kommunale Mitfinanzierung getragen werden. Im Haushaltsjahr 2021 sind Haushaltsmittel in Höhe der geschätzten Kosten von 2,50 Euro +3,50 Euro pro Einwohner eingestellt. Da, durch die Corona Pandemie bedingt, die VHS im Jahr 2021 nicht kostendeckend arbeiten kann, sind für das Jahr 2021 jedoch deutlich höhere Kosten zu decken.

Die Verbandsversammlung der VHS stimmte dem Beitrittsgesuch der Gemeinde Windach in seiner Sitzung am 10.3.2021 zu.

Die Verbandsversammlung hat daraufhin in derselben Sitzung die Haushaltssatzung für 2021 zur Finanzierung der VHS und zur Deckung der laufenden Kosten eine Umlage in Höhe von 8,57 Euro pro Einwohner beschlossen. Herr Bürgermeister Michl war in dieser Sitzung als Vertreter der Gemeinde Windach als zukünftiges Mitglied des Zweckverbandes anwesend, aber noch nicht stimmberechtigt.

Gemäß der neu beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes VHS wurden nun die Kosten gemäß § 15 der Satzung des Zweckverbandes der VHS (einmalige Umlage zuzüglich jährliche Umlage) der Gemeinde Windach in Rechnung gestellt. Die jährliche Umlage für das Jahr 2021 (anteilig ab 1.4.2021) beträgt 24.553,77 Euro (8,57 Euro
pro 3.817 Einwohner) für die Gemeinde Windach. Dies entspricht einer unvorhergesehenen Erhöhung um das knapp 2,5fache der ursprünglich angenommenen Kosten für das Jahr 2021.

Eine GR wies darauf hin, dass mehrfach im Nov. 2020 -als über den Beitritt entschieden wurde- die Frage gestellt und Bedenken geäussert wurden, wie die Corona-bedingten Kurs- und Beitragsausfälle von der VHS künftig aufgefangen würden. Es wurde nur entgegnet, dass man dies bereits mit kalkuliert habe. Ob nun diese grobe Fehleinschätzung auf Unprofessionalität oder bewusstes Verschweigen zurückzufügen ist, konnte nicht geklärt werden, aber die Frage stand im Raum.

Beschluss:

In Weiterführung der im November 2020 getroffenen Entscheidung, dass gemäß § 15
Abs. 3 zweiter Spiegelstrich die laufenden Kosten des Zweckverbandes bzw. seiner Ge-
schäftsstelle im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung durch die Verbandsgemeinde
getragen und als jährliche Umlage als kommunale Mitfinanzierung von allen Verbands-
gemeinden getragen werden müssen, nimmt der Gemeinderat Windach diesen aus
Gründen der Corona-Pandemie deutlich erhöhten Umlagebetrag für das Jahr 2021 zur
jährlichen Fehlbedarfsfinanzierung zur Kenntnis. (Abstimmungsergebnis 14:2)



TOP 5 Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Windach,
Grundsatzbeschluss zur Vergleichsvereinbarung

Die Gemeinde Windach erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen sog. Herstellungsbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. der gemeindlichen Wassersatzung (WAS) und der Beiträgs- und Gebührensatzung zur Wassersatzung (BGS-WAS).

Der Herstellungsbeitrag wird für alle bebaute, bebaubare und tatsächlich angeschlossenen Grundstücke mittels eines Grundstücksflächenbeitrages und eines Geschossflächenbeitrages erhoben.

Die Geschossfläche wird grundsätzlich nach den Außenmaßen der beitragspflichtigen Gebäude in allen Stockwerken ermittelt, soweit es sich nicht um beitragsfreie Gebäude oder Gebäudeteile handelt. Für die Berechnung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche ist das Buchgrundstück maßgebend, soweit es sich nicht um ein übergroßes Grundstück im Innenbereich (mehr als 1.600 m²) oder um ein Grundstück im Außenbereich handelt.

Für die Heranziehung von Grundstücken im Außenbereich hat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 08.12.2005 gerichtlich festgelegt, dass der Umgriff beitragspflichtig ist. In die Umgriffsflächen sind alle Grundstückflächen auf denen Gebäude stehen, die im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des landwirtschaftlichen Betriebs stehen, alle Lager- und Fahrflächen etc. einzubeziehen.

Unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung hat der Bayerische Gemeindetag im Jahr 2011 für beitragspflichtige Vorhaben im Außenbereich, die auch im Innenbereich zulässig wären, einen Formulierungsvorschlag für eine Vergleichsvereinbarung erarbeitet: Im Gegensatz zur Umgriffsfläche wird mit einer solchen Vereinbarung nur das 4-fache der Geschossfläche (Stall, Melkkammer, usw.) als Grundstücksfläche herangezogen.

Die Vereinbarung dient der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und verhindert zugleich eine mögliche Verjährung gemeindlicher Abgabenansprüche. Die Vereinbarung ist lediglich eine Empfehlung und daher nicht bindend!

Ein stetiger Wechsel zwischen einer Berechnung nach der Umgriffsfläche und der Berechnung nach 4-facher Geschossfläche ist nicht möglich. Ist einmal eine Vergleichsvereinbarung abgeschlossen, gilt diese dauerhaft. Sofern also weitere beitragsrelevante Berechnungen erfolgen, sind diese im Rahmen der Vergleichsvereinbarung abzuwickeln.

Für die Zulassung von Vergleichsvereinbarungen ist ein Grundsatzbeschluss durch den Gemeinderat erforderlich.

Bei einer Zustimmung zum Grundsatzbeschluss werden künftig alle Anträge zur Einzelfallentscheidung dem Gemeinderat vorgelegt. Die Vergleichsvereinbarung ist nur für spezielle Fälle gedacht – EINZELFALLENTSCHEIDUNG.

Eine systematische Aushebelung der Rechtsprechung zur Umgriffsbildung im Außenbereich über derartige Vereinbarungen können rechtlich problematisch werden. Der Gemeinderat hat dabei darauf zu achten, dass bei allen Einzelfallentscheidungen der Grundsatz der Gleichbehandlung einzuhalten ist!

In der Sitzung am 29.09.2020 wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da hierzu vorab
eine Informationsveranstaltung stattfinden soll. Aufgrund der Lage zum Jahreswechsel hat sich die Veranstaltung verzögert und hätte daher erst am 16.07.2021 stattfinden sollen. Die entsprechenden Betroffenen wurden darüber mit
Schreiben vom 18.06.2021 informiert und um entsprechende Rückmeldung über die Teilnahme gebeten. Aufgrund der geringen Interesses wurde die Veranstaltung mit Schreiben vom 12.07.2021 abgesagt.

Es wurde kontrovers diskutiert: Einige GR sahen es als problematisch an, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung im Gremium immer angewendet werden wird, andere sahen es als notwendig, Landwirte finanziell zu unterstützen, um bspweise Betriebserweiterungen nicht unnötig zu erschweren.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, dass grundsätzlich Anträge auf Vergleichsvereinbarungen gestellt werden können, ob die Abrechnung nach der Umgriffsfläche oder der 4-fachen Geschossfläche erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis: 13 : 3

TOP 6 Weitere Planungen Baugebiet „Schöffelding-Süd“

Der Gemeinderat beschloss, dass für das Baugebiet „Schöffelding-Süd“ das Planungsziel „Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Mischgebiet“ weiterverfolgt werden soll.

TOP 7 Gigabitfähiger Breitbandausbau im Ortsteil Hechenwang

Der Gemeinderat Windach hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Durchführung einer Markterkundung für eine gigabitfähige Breitbanderschließung im Ortsteil Hechenwang im Rahmen der bayerischen Gigabitrichtlinie beschlossen.

Für Beratungs- und Unterstützungsleistungen sollen jetzt weitere Angebote eingeholt werden.

TOP 8 Unterhalt Feldwege Gemeinde Windach

In KW 21-24 wurden die Feldwege in Windach durch eine ortsansässige Firma Instand gesetzt. Insgesamt wurden 4.510 Meter bearbeitet, was bei einer Feldwegbreite von 3m einer Fläche von 13.530 m² entsspricht. Für die ausgeführten Arbeiten sind Kosten in Höhe von 25.619,72 € brutto angefallen. Dies entspricht 1,89 € pro m².

In der Kostenberechnung vom Ingenieurebüro (dessen Beauftragung bzw. Mitwirkung in einer GRS im April 2021 explizit ausgeschlossen wurde) ist eine Wassergebundene Deckschicht incl. Feinplanie mit umgerechnet 2,63 €/m² angegeben. Eine solche Leistung wurde auch von der beauftragten Firma ausgeführt. Die benötigte Materialmenge belief sich auf 817 Tonnen Naturbruch und 88 Tonnen Mineralgemisch.

Im Haushalt 2021 wurden nur allgemeine Mittel für den Straßenunterhalt bereitgestellt. Die vorliegende Rechnung muss vom Gemeinderat im Nachhinein genehmigt werden.

Da für diese Arbeiten weder ein Leistungsverzeichnis angelegt und ausgegeben noch ein Angebot von verschiedenen Firmen eingeholt wurde, wiesen zwei „grüne“ GR auf diesen Mißstand und stimmten gegen eine nachträchliche Bewilligung der Rechnung.


Beschluss:

1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die Rechnung
in Höhe von 25.619,72 € brutto nachträglich zu genehmigen

Abstimmungsergebnis: 13 : 2

Ein GR hat wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

2. Für die weiteren Wegearbeiten sind Vergleichsangebote nach den vergaberechtlichen Grundsätzen einzuholen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 1

TOP 9 Verkehrskonzept Gemeinde Windach – Übersicht der Umsetzung und weitere Vorgehensweise

Der Gemeinderat Windach hatte verschiedene Maßnahmen des Verkehrskonzeptes beschlossen.

Es gab/gibt noch vier offene Punkte, die vom Gemeinderat noch nicht beschlossen wurden. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um bauliche Maßnahmen bzw. Platzgestaltungen:
*Kirchplatz Hechenwang
* Maibaumplatz Hechenwang
* Von-Pfetten-Füll-Platz
* Querungshilfe Hechenwanger Straße Höhe Quellenweg (bei Hausnummer 25/27)

Hier sollte der Gemeinderat nun die weitere Vorgehensweise beschließen. Nachdem keine konstruktiven Vorschläge aus dem Rat eingebracht wurden und nur allgemeines Schulterzucken (lediglich bei der Querungshilfe Hechenwanger Str. gab es einen kurzen Schlagabtausch) zu vernehmen war, kam bei so viel Ratlosigkeit folgender
Beschluss zustande:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt keine weiteren
Maßnahmen bei der Umsetzung des Verkehrskonzeptes.

Abstimmungsergebnis: 10 : 5

TOP 10 Freiwillige Feuerwehr Hechenwang – Kommandatenwahl

10.1. Bestätigung des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hechenwang und 10.2. Bestätigung des Stellvertreters des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hechenwang

Die Amtszeit des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hechenwang und seines Stellvertreters endete nach 6 Jahren kraft Gesetzes Ende November 2020. Da wegen der Corona-Situation die reguläre Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters im Jahr 2020 nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnte, wurde der bisherige Kommandant bis zur Möglichkeit der Durchführung einer Neuwahl als Notkommandant bestellt. Auch der Stellvertreter wurde notbestellt.

Diese Bestellung endet mit der Bestätigung eines neu gewählten Kommandanten und des Stellvertreters durch die Gemeinde. In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hechenwang am 15.07.2021 wurde nun Herr Franz Josef Wegele zum Kommandanten und Herr Martin Gerum zum neuen Stellvertreter des Kommandanten wiedergewählt.

Der Kreisbrandrat, Herr Johann Koller, hat die notwendigen Voraussetzungen der Gewählten als Führungskraft erneut bestätigt und keine Einwände gegen die Bestätigung durch die Gemeinde vorgetragen.
Beschluss:

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG wird im Benehmen mit dem Kreisbrandrat Herr Franz
Josef Wegele als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Hechenwang und Herr Martin Gerum zum neuen Stellvertreter des Kommandanten bestätigt. (Abstimmungsergebnis 14:0)

TOP 11 Vorlage Jahresrechnung 2020

Der Rechenschaftsbericht über die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Windach wird zur Kenntnis genommen.

Ergebnis Verwaltungshaushalt: 13.487.219,28 €

Ergebnis Vermögenshaushalt: 22.833.434,38 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt: 5.259.151,39 €

Zuführung zur allg. Rücklage: 20.413.070,70 €

Es bestanden keine Einwände.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0

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