Gemeinderatssitzung der Gemeinde Windach vom 30.06.2021



Nach Eröffnung der Sitzung, der Begrüßung, der Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, bei denen die Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind und nach dem Bericht des Bürgermeisters über den Sachstand der ausführbaren Beschlüsse aus den vergangenen Sitzungen, wurde

TOP 4 Neubau Bauhof der Gemeinde Windach – Vorstellung Raumkonzept behandelt.

Die Gemeinderat hatte in 2020 beschlossen, dass der Bauhof an die Hechenwanger Straße in Oberwindach, in den Bereich des jetzigen Wertstoffhofes verlegt werden soll.

Für die Grundlagenermittlung hat die Verwaltung bereits in 2019 das Ing.-büro Bader beauftragt. Die zunächst in der Sitzung am 23.02.2021 vorgestellte Planung wurde in Absprache mit dem Bauhofausschuss und den Bauhofmitarbeitern wieder geändert. Herr Bader erläuterte die geänderte Vorplanung mit der Variante Rettungswache (was zu einer lautstarken Diskussion führte, da laut Gemeinderatsbeschluss aus 2020 das BRK in der Ortsmitte in unmittelbarer Nähe der Feuerwehr bleiben solle und somit Räume für die Rettungswache im Rahmen des Neubaus des Bauhofes keine Berücksichtigung finden.)


Beschluss:

1. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und stimmte dem vorgestellten Raumkonzept I (= ohne BRK) zu. Abstimmungsergebnis: 12 : 3 (Es gab Kritik u.a. bei den Ausmaßen des neuen Bauhofes (ähnliche Größe wie in Inning mit 7 Bauhof-Mitarbeitern und einer Gemeinde mit fast doppelt so vielen Einwohnern wie Windach) und der Notwendigkeit einer Waschstraße mit Fussbodenheizung, um vorallem im Winter nach dem Streusalzeinsatz die Fahrzeuge zu reinigen.)

2. Vor der weiteren Planung soll mit der Verwaltungsgemeinschaft Windach der Raumbedarf für den Wasserwart geklärt und eine Zustimmung für die Übernahme der Räume zu einer angemessenen Miete eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0

3. Die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) war damit abgeschlossen. Das Büro Bader wurde rückwirkend mit der Weiterführung der Vorplanung und Vorlage der Kostenschätzung nach DIN 276 beauftragt (Leistungsphase 2). (Hr. Bader kam mit seiner Frage, ob die Leistungsphase 2 nicht öffentlich ausgeschrieben werden müsste, einer GRin zuvor. Die Verwaltung verneinte und wies darauf hin, dass erst ab Leistungsstufe 3 eine Ausschreibung erfolgen muss.)
Abstimmungsergebnis: 15 : 0



TOP 5 Bauleitplanung

5.1. Bebauungsplan „Windacher Höhe“ 1. Änderung

Die Einwände der Träger öffentlicher Belange, sonstiger Behörden und eines Bürgers werden zur Kenntnis genommen, und es wird eine Änderung des Bebauungsplanes gemäß der diversen Stellungnahmen erfolgen.
(Abstimmungsergebnis 12:4)
Ein GR hat wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. Mit dem Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgte der Beschluss über das weitere Verfahren:

1. Der Gemeinderat der Gemeinde Windach nahm vom Verfahren nach § 13a BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit, und § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden Kenntnis.

2. Der Gemeinderat billigte den Entwurf des Bebauungsplans „Windacher Höhe 1. Änderung“ mit Begründung in der Fassung vom 30.06.2021 mit der Maßgabe, dass das vorgesehene WA2 als MI ausgewiesen wird. Die Änderung erfolgt nur nach einer nochmaligen Prüfung durch den PV München.

3. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren der nochmaligen Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen. (Abstimmungsergebnis: 14 : 0 )

Ein GR nahm wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


5.2. 30. Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Windach „Freiflächen-PV-Anlage Breitenmoos“

Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden gemäß § 4Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1BauGB mit Billigungsbeschluss

Mit dem Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen erfolgt der Beschluss über
das weitere Verfahren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 30. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes durch das Landratsamt Landsberg am Lech einzuholen und diese gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.3 2. Änderung Bebauungsplan „Landheim – Sporthalle“ Gemeinde Schondorf

Von Seiten der Gemeinde Windach bestehen keine Bedenken und Anregungen gegen
das Änderungsverfahren des o.g. Bebauungsplanes.

5.4 2. Änderung Bebauungsplan „Beim Stillerbauer“ in Greifenberg

Von Seiten der Gemeinde Windach bestehen keine Bedenken und Anregungen gegen
das Änderungsverfahren des o.g. Bebauungsplanes.

TOP 6 Friedhofs-Bestattungsleistungen

6.1 Vergabe von Bestattungsdienstleistungen 2021

Nach der Ausschreibung (6 Firmen aus 4 Landkreisen (davon 3 Firmen aus dem Landkreis Landsberg am Lech)) von Bestattungsleistungen in der Zeit vom 12.05.2021 bis 07.06.2021, wurde von einer Firma ein Angebot abgegeben.

Die jetzige Ausschreibung erfolgte für einen Zeitraum von 4 Jahren (vom 01.08.2021 bis30.07.2025). D. h. innerhalb dieses Zeitraumes dürfen die Kosten nicht erhöht werden. Die Preise sind marktüblich.

Am 07. Juni 2021 fand die Submission zur Vergabe von Bestattungsdienstleistungen statt. Die Bestattungsleistungen wurden das letzte Mal 2015 ausgeschrieben und seit der Zeit nicht mehr erhöht.

Die Gemeinde Windach erteilte den Auftrag zur Vergabe der Bestattungsdienstleistungen gemäß der Empfehlung durch die Verwaltung in Höhe der Angebotssumme von 53.090,53 EUR/brutto zzgl. Zuschläge und Regiearbeiten.

6.2 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (FGS) – Öffentlich-rechtliche Bestattungsgebühren

nachzulesen auf der Homepage der Gemeinde Windach.

TOP 7 Verschiedenes, Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen


Bgm. Michl: Der Bürgermeister der Gemeinde Penzing, Herr Peter Hammer hat angeboten, dass er über die Ansiedlung der Fa. Steico am Stillerhof den Gemeinderat aufklären möchte. Der Gemeinderat befürwortete eine Aufklärung in einer der nächsten Sitzungen.
Die Schöffeldinger Gemeinderäte bitten hierzu um Auskünfte über – Welche Arbeitnehmerschaften/Personal wird benötigt? – Gibt es bereits ein Verkehrskonzept, wie erfolgt die Verkehrsanbindung? – Wie verhält sich die Ansiedlung mit dem Anbindegebot des LEP, gibt es hierzu eine Sonderlösung? Die drei Schöffeldinger Gemeinderäte lehnen das Vorhaben ab!

GR fragte nach dem Sachstand bzgl. Anschreiben Rückschnitt Hechenwanger Straße Bgm. Michl berichtet, dass er mit den betreffenden Anliegern bereits gesprochen hat und teilweise ein Rückschnitt erfolgt ist.

GR: Birke an der Steinebacher Kapelle muss gefällt werden. Zudem berichtete er von der Vorführung Multicar am Sportplatz. Außerdem erinnerte er noch an die Vorgabe des Gemeinderates hinsichtlich der Pflege der Straßenränder – mähen statt mulchen!

GRin regte an, dass zukünftig Büsche gepflanzt werden sollen, die blühen. Hierzu sollten Bauhofmitarbeiter evtl. geschult werden. Für Arbeiten in der Landschaftspflege (Rückschnitt, Mähen, Pflanzungen) sollte eine Schulung des Bauhofpersonals unter ökologischen Aspekten erfolgen.