Verkehr

pixabay, Michael Gaida

WIR STEHEN FÜR….

„Gemeinsam mehr erreichen“ in Windach und seinen Ortsteilen

…eine zukunftsgerechte Verkehrsgestaltung in Hechenwang, Schöffelding, Steinebach und Windach,

  • ein gleichberechtigtes und friedliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer,
  • Vermeidung von Gefahren für Jung und Alt,
  • konkrete Maßnahmen, um den Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden,
  • Stärkung der Fußgänger, Fahrradfahrer und des ÖPNV,
  • Sichere Wege für Fußgänger und Radfahrer,
  • Ein wirkliches Mobilitätskonzept anstatt Verkehrswegeplanung.

Deshalb fordern wir:

Ausbau des Radwegenetzes

  • Radweg von Windach nach Eresing entlang der Verbindungsstraße (LL13)
  • Radweg von Schöffelding nach Eresing

Geschwindigkeitsbeschränkungen

  • Tempo-30-Zonen in allen Wohngebieten
  • Verkehrsberuhigung der Hauptstraße in Schöffelding
  • Tempobegrenzung in Hechenwang
  • Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn im Bereich der Gemeinde Windach zur Reduzierung von Feinstaub und CO2-Emissionen

Konzept „Sichere Schulwege“

  • U.a. mehr und breitere Gehwege, wo immer möglich (z.B. Schützenstrasse Windach)

Umgestaltung des Von-Pfetten-Füll-Platzes in Windach

„Gemeinsam mehr erreichen“ in Windach und seinen Ortsteilen

Beibehaltung des Anrufsammeltaxis und Ausbau des VG-Busses bei Bedarf

Erweiterung des kostenfreien Parkplatzes in Geltendorf (in Zusammenarbeit mit Eresing)

Unser Verkehrskonzept

Ziel

…. ist, den vorhandenen Verkehrsraum so zu gestalten, dass ein friedliches und gleichberechtigtes Miteinander von Jung und Alt, Fußgängern und Automobilisten, Schnellen und Langsameren, schlicht aller mit allen so sicher wie möglich stattfinden kann.

Entstehung

Den Anstoß gab eine Unterschriftensammlung in Schöffelding (236 Unterschriften), in der verlangt wurde, in der Hauptstraße im Bereich des nahe gelegenen Kindergartens eine 30er-Beschränkung einzurichten. Daraufhin hat Herr Bürgermeister Michl Schilder -ohne Abstimmung mit der zuständigen Stelle im Landratsamt- aufstellen lassen. Umgehend erging vom Landratsamt (LRA) der Bescheid, dass diese Beschränkung nicht der geltenden StVO entspricht, und die Schilder sofort zu entfernen sind. Der Gemeinderat hat sich dagegen entschieden und war somit gezwungen, gegen den Bescheid des LRA zu klagen.


Das Urteil lautet zusammengefasst: Nur wenn die Gemeinde darlegt, wie sie mit Hilfe eines Verkehrskonzeptes ihre städteplanerischen Ziele verwirklichen kann und will, sind solche Maßnahmen auf Gemeindeebene möglich.

Es wurde also ein Verkehrskonzept in Auftrag gegeben und vom Gemeinderat beschlossen.

Umsetzung

Die Umsetzung in Schöffelding scheiterte bisher am Widerstand zweier Schöffeldinger Gemeinderäte und einiger „prinzipiell gegen Tempo-30- Eingestellter“, obwohl sich damit in Schöffelding die anfänglichen Forderungen hätten realisieren lassen. Das Verkehrskonzept hat nach langem Verhandeln mit dem LRA vorgesehen, dass der ganze Ortsteil zur Tempo-30-Zone erklärt worden wäre. Die dann zwingende Rechts-vor-Links-Regelung hatte Ausnahmen für die Hauptstraße, den Busverkehr und die Ramsacherstraße zugelassen. 

Die Mehrheit des Gemeinderates hat stattdessen beschlossen, nochmals den Versuch zu unternehmen, die Tempo-30-Schilder in der Hauptstraße aufzustellen, obwohl sich die Rechtslage seit der ursprünglichen Ablehnung durch das LRA nicht geändert hat. Wie erwartet hat das LRA die Aufstellung der Schilder wieder verboten.

Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes -auch in Schöffelding- ist uns nach wie vor ein großes und wichtiges Anliegen, wofür wir uns weiterhin stark machen werden.

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